PSNV-E
Maßnahmen für die Einsatzkräfte der Feuerwehren (FF) und deren Angehörige im Kreisfeuerwehrverband Bad Segeberg
Ein schweres Unglück stellt für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen oder Vermissende eine große psychische Belastung dar. Feuerwehrleute sollen alles können – müssen alles aushalten. Sie bleiben im Gegensatz zu Angehörigen in aller Regel für die Dauer des Einsatzes voll handlungsfähig und arbeiten ihr lange trainiertes Programm ab. Damit ist aber auch die besondere Gefahr einer psychischen Traumatisierung verbunden, zum Beispiel wenn sie akut im Einsatz auf geschädigte Angehörige und Bekannte treffen und dauerhaft immer wieder mit den Menschen und Orten belastender Einsätze konfrontiert werden.
Auch ehrenamtliche und hauptberufliche Helfer der Feuerwehr, im Rettungsdienst sowie im Zivil- und Katastrophenschutz werden oft physisch und psychisch durch Einsatzsituationen besonders belastet. Es ist daher notwendig, von einem Unglück Betroffene sowie ehrenamtliche und hauptberufliche Retter nach traumatisierten Ereignissen psychosozial zu betreuen. Die Belastungen müssen möglichst unmittelbar nach einem schweren Unglück oder einer Katastrophe abgebaut und die Menschen müssen in die Lage versetzt werden, ihren Stress individuell zu bewältigen. Die psychologische Betreuung vor und nach einem Einsatz ist praktische Gesundheitsvorsorge.
Unsere Arbeit besteht aus drei Bereichen:
- Präventionsarbeit: Unterricht im Rahmen von Truppmannausbildungen und Gestaltung von Informationsabenden in den Freiwilligen Wehren des Kreises.
- Einsatzbegleitung: Die Betreuung von Einsatzkräften im Rahmen eines laufenden Einsatzes, die Fachberatung der Einsatzleitung und ggf. das Errichten eines eigenen Abschnittes PSNV.
- Nachsorge: Die Einzel- und/oder Gruppenbetreuung von Einsatzkräften nach einem belastenden Einsatz.
Grundlage für die Tätigkeit von PSNV-E ist u.a. die Fw-DV 100, 3.1, die Pflicht zur Fürsorge und zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit gegenüber den Einsatzkräften muss beachtet werden.Dies gilt nicht nur für den körperlichen, sondern auch für den psychosozialen Bereich.
Darüber hinaus sind folgende Dienstvorschriften als Grundlage für den Aufbau, die Organisation und den Dienst der PSNV-E in Schleswig-Holstein anzuwenden:
- Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien Teil I und II, Praxis im Bevölkerungsschutz Bd. 7, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), 3. Auflage Bonn 2012
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/Band_7_Praxis_BS_PSNV_Qualit_stand_Leitlinien_Teil_1_2.pdf?__blob=publicationFile - Erlass Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) – „nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr des Innenministeriums Schleswig-Holstein (IV 334-PSNV) in der jeweils gültigen Fassung mit möglichen Anlagen
- Grundsatzpapier Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte der Feuerwehren (PSNV-E) und für die Feuerwehrseelsorge in Schleswig-Holstein (LFV SH, beschlossen im Dezember 2017)
Nachzulesen unter http://psnv-sh.de/landeszentralstelle/dokumente/
Erreichbar sind die Kameraden vom PSNV-Team über die Kooperativen Regionalleitstelle West oder über die PSNV-Hotline: 04551-956877