Aufgaben Fachwart Feuerwehrseelsorge KFV Segeberg

Voraussetzung für die Aufgaben

Begründet ist die Funktion Feuerwehrseelsorge durch die Fw-DV 100, 3.1 Die Pflicht zur Fürsorge und zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit gegenüber den Einsatzkräften muss beachtet werden.Dies gilt nicht nur für den körperlichen, sondern auch für den psychosozialen seelischen Bereich.

 

Beauftragt ist die Funktion Feuerwehrseelsorge durch schriftliche Vereinbarung des DFV mit den Kirchen. Diese Beauftragung hat der LFV SH und der KFV Segeberg anerkannt.

Die Feuerwehrseelsorge hat ihren Einsatzauftrag ausschließlich für die Feuerwehr, ist eingebunden in die Organisations-Strukturen der Feuerwehr und geschieht im Einvernehmen mit der Feuerwehrführung.

Die Schweigepflicht, das Beichtgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht sind gewährleistet.

 

Aufgaben

  • Feuerwehrseelsorge für Feuerwehr-Einsatzkräfte und deren Familien (gegebenenfalls vor), während und nach Einsätzen der Feuerwehr.
  • Nachsorge  nach psychosozial belastenden Einsätzen
  • Beratung bei Gefahr einer Psycho-Traumatisierung, weiterführende Hilfe bei einer psychotraumatischen Belastungsstörung PTBS
  • Beratung von Feuerwehr-Führungskräften bei/in besonderen Lagen, Großschadenslagen und Katastrophen (Fachberater Seelsorge FwDV 100, 3.2.2.2 und Anl.3)
  • Prävention: Aufklärung darüber, wie belastendem psychosozialen Einsatz-Stress vorgebeugt werden kann und wie er abgebaut werden kann
  • Ausbildung von Feuerwehr-Einsatzkräften zu Feuerwehrseelsorge-Teamern / Peers
  • Vernetzung mit anderen Systemen der psychosozialen Notfallversorgung PSNV

 

Hintergrundinformationen

Die besondere Stärke der Freiwilligen Feuerwehr ist die Orts-Nähe und –Kenntnis: Menschen, Gebäude und Wege ihres Einsatzgebietes sind ständige Umgebung des Lebens-Alltags.  Damit ist aber auch die besondere Gefahr einer psychischen Traumatisierung verbunden: akut im Einsatz auf geschädigte Angehörige und Bekannte zu treffen und dauerhaft immer wieder mit den Menschen und Orten belastender Einsätze konfrontiert zu werden.

 

Es gibt keinen Atemschutz für die Seele. Ein „Splitter in der Seele“ ist wie ein körperlicher Dienstunfall zu behandeln. Bei einer möglichen Traumatisierung ist eine Unfallanzeige an die Feuerwehr-Unfallkasse als zuständiger gesetzlicher Unfallversicherungsträger erforderlich.

 

Die Feuerwehrseelsorge-Präventionsaufklärung wird künftig erteilt als integrierte Einheit der Lehrgänge des KFV, der Amtswehren und der Ausbildungs- und Übungsabende oder -Wochenenden der einzelnen Feuerwehren.

 

Erreichbar sind die Kameraden vom PSU-Team unter der Rufnummer (04551) 95 68 77 oder über

Leitstelle Holstein.