Aufgaben der Technischen Einsatzleitung

Im Katastrophenfall sowie bei anderen Großschadensereignissen greifen besondere gesetzliche Regelungen; die politisch verantwortliche Einsatzleitung hat dann meist der sogenannte Hauptverwaltungsbeamte (HVB), d. h. der Landrat des Kreises inne. Kompetenzen können aber auch delegiert werden. Für die oberste behördliche Leitungsebene ist allgemein die Bezeichnung Führungsstab gebräuchlich.  

Am Schadensort wird die Leitung durch die behördlich vorbenannte Einheit wahrgenommen. Diese Einheit führt im Katastrophenfall meist die Bezeichnung Technische Einsatzleitung (TEL). Dem Leiter dieser Einheit wird eine taktische Einheit zur Führungsunterstützung zur Seite gestellt. Die Leitstellen verlieren hierbei ihre Aufgabe als rückwärtige Führungsstelle.

Ab einer bestimmten Größe des Einsatzes benötigt der Einsatzleiter zur Bewältigung der Lage weitere Unterstützung durch Führungsassistenten, Fachberater, Verbindungspersonal und Führungshilfspersonal. Die Aufgaben der Einsatzleitung lassen sich in die Sachgebiete 1 - 6 gliedern:

S 1 - Personal/ Innerer Dienst

Bereitstellen von Einsatzkräften

Alarmieren von Einsatzkräften

Heranziehen von Hilfskräften

Alarmieren und anfordern von Ämtern, Behörden und Organisationen

Anfordern von fach-, orts- und betriebskundigen Personen

Bereitstellen von Reserven

Einrichten von Lotsenstellen für ortsunkundige Kräfte

Einrichten von Bereitstellungsräumen

Führen von Kräfteübersichten

S 2 - Lage

Lagefeststellung

Beschaffen von Informationen durch Anfordern von Lagemeldungen und dem Einsatz von Erkundern

Aus- und bewerten von Informationen

Lagedarstellung

Führen einer Lagekarte

Führen von Einsatzübersichten

Vorbereiten von Lagebesprechungen und Lagemeldungen

Information

Melden an vorgesetzte Stellen

Unterrichten nachgeordneter Stellen, anderer Stellen und der Bevölkerung

Einsatzdokumentation

Führen des Einsatztagebuches

Sammeln und registrieren aller Informationsträger

Erstellen eines Abschlussberichte

S 3 - Einsatz

Einsatzplanung und Durchführung

Beurteilen der Lage

Fassen des Entschlusses über die Einsatzdurchführung

Bestimmen und einweisen von Führungskräften

Ordnen des Schadensgebietes

Festlegen der Führungsorganisation, der Befehlsstelle, von Bereitstellungsräumen

Einrichten einer Sammelstelle

Anordnen von Absperrmassnahmen

Festlegen und freihalten von An- und Abmarschwegen

Durchführen von Lagebesprechungen

Erteilen der Befehle

Beaufsichtigen und kontrollieren der Einsatzdurchführung

Veranlassen von Sofortmassnahmen

Mithilfe bei der Sicherung geborgener Sachwerte

S 31 - 34 Die mitwirkenden Hilfsorganisationen

Die Leiterin oder der Leiter der Technischen Einsatzleitung nimmt die Leitung des Sachgebietes 3 wahr.

Die verschiedenen Aufgabenbereiche werden aus den Bereichen der jeweils im Katastrophenschutzdienst mitwirkenden Hilfsorganisationen besetzt.

S 31 Brandschutz

Unterstützt durch die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 Brandschutzgesetz

S 32 ABC-Schutz

Erkunden, Darstellen und Beurteilen der Schadenslagen mit gefährlichen Gütern

S 33 Sanitätswesen und Betreuung, Rettungsdienst

Koordination des rettungs-/sanitätsdienstlichen Einsatzes

S 34 Schwere Bergung

Einsatz der Technischen Züge und den Fachgruppen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

 

S 4 - Versorgung

Festlegen der Versorgungsorganisation

Bereitstellen und zuführen der Verpflegung

Bereitstellen von Unterkünften für Einsatzkräfte

Bereitstellen von Rettungsmitteln zum Eigenschutz der Einsatzkräfte

Anfordern weiterer Einsatzmittel

Heranziehen von Hilfsmitteln

Bereitstellen von Verbrauchsgütern und Einsatzmitteln

Sicherstellen der Materialerhaltung für das Gerät

Evakuierungsmaßnahmen

S 5 - Presse und Medienarbeit

Presse und Medieninformation aus dem Einsatz sammeln, auswählen und aufbereiten

Presse und Medienbetreuung

Informieren, führen und unterbringen der Presse- und Medienvertreter

Vorbereiten und durchführen von Presse und Medienkonferenzen

Presse und Medienkoordination

Halten des ständigen Kontaktes mit Presse und Medien

Bündeln, abstimmen und steuern mit Pressevertretern anderer Behörden, betroffener Betriebe und der Polizei

Presse- und Medieneinbindung in die Schadensbekämpfung

Veranlassen und betreuen von Informationstelefonen

Veranlassen von Warn- und Suchhinweisen für die Bevölkerung

S 6 - Information und Kommunikation

Planen des Kommunikationseinsatzes im (T)EL Bereich

Erkunden der örtlichen Kommunikationsgegeben-heiten (Anschlussmöglichkeiten)

Beratung bei der Standortwahl der (T)EL nach IuK-Gesichtspunkten

Erstellen und führen der IuK-Einsatzunterlagen inkl. der IuK-Skizzen

Ausüben der Betriebleitung im Bereich der (T)EL und Überwachung des Kommunikationsbetriebes und der Dokumentation

Sicherstellen der Kommunikationsversorgung

Anfordern von zusätzlichen Kommunikationsmitteln

Einrichten von Meldediensten

Zusammenarbeit mit anderen Kommunikationsdiensten im Einsatzbereich