Übungen und Einsätze

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Gliederung der Feuerwehrbereitschaften

Aufgrund des § 42 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz -BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.01.2008, Art. 1 (GVOBl. S. 12) wurde vom Innenminister des Landes Schleswig-Holsteins die Verwaltungsvorschrift über die Gliederung von Feuerwehrbereitschaften im kommunalen Bereich erlassen.

Sofern größere Einheiten als ein Zug nach Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 3 gebildet werden, sind diese entsprechend der Anlage zu gliedern. Folgende Varianten von Feuerwehrbereitschaften werden beschrieben:

• Allgemeine Feuerwehrbereitschaft

• Wasserförderbereitschaft

• Technische Feuerwehrbereitschaft und

• ABC-Bereitschaft

Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehrbereitschaft soll landesweit einheitlich sein, damit der einsatztaktische Wert im Einsatzfall bekannt ist und bereits bei der Anforderung einer Feuerwehrbereitschaft berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus wird der anfordernden Stelle die Möglichkeit gegeben, die logistische Voraussetzung für Unterbringung und Versorgung der Hilfe leistenden Feuerwehrbereitschaft zu planen. Die Struktur innerhalb einer Feuerwehrbereitschaft erfolgt entsprechend den Feuerwehr-Dienstvorschriften FwDV 100 und FwDV 3 sowie der FwDV 500 für die ABC-Bereitschaft. Grundsätzlich besteht eine Feuerwehrbereitschaft aus einer Führungseinheit (mindestens 1/1/2) mit 3 Zügen (66 bis max. 90 Personen) und der Logistikkomponente, um einen eigenständigen Einsatz zu ermöglichen. Die Feuerwehrbereitschaft kann durch eine Wassertransportkomponente ergänzt werden.