Anträge über den Kreisfeuerwehrverband

Die Anträge für das Schleswig-Holsteinische und das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz werden verliehen für besondere und langwierige Tätigkeiten im Feuerwehrwesen. Über die Anträge entscheidet der Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes. Die Anträge sind rechtzeitig mindestens 8 Wochen vor der gewünschten Verleihung in der Geschäftsstelle einzureichen.

Antrag Brandschutzehrenzeichen

Die Anträge für die aktive Dienstzeit von 25, 40 und 50 Jahren in der Feuerwehr sind durch den Bürgermeister der zuständigen Kommune zu unterzeichnen und auf dem Dienstweg über den Kreis Segeberg dem Innenministerium zuzuleiten.