„Mit Abstand mehr Sicherheit“ – Petition des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein und deren Partnern

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Projekt „Mit Abstand mehr Sicherheit“ wurde vom Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein aufgesetzt, um die Wahrnehmung der Thematik und die Sicherheit für Einsatzkräfte zu erhöhen. Das ist ein Baustein auf dem langen Weg zur Gesamtlösung einiger Problematiken im Umgang mit Einsatzkräften in Deutschland. Daher soll und kann das Projekt nicht auf Landesebene bleiben und wir laden Sie zur Unterstützung der Petition, Mitwirkung und Umsetzung ein.

Projektinformation „Mit Abstand mehr Sicherheit“ des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein und Unterstützung unserer Bundestagspetition 18311

Hintergrund
In einer Bundesratsinitiative wird die „Vision Zero“ erwähnt, die in Zukunft ein wichtiges Steuerungselement zur Vermeidung von schweren Verkehrsunfällen sein wird. Parallel dazu kämpfen die kommunalen Spitzenverbände, der Landesfeuerwehrverband und der deutsche Feuerwehrverband um Aufmerksamkeit und Schutz unserer Einsatzkräfte. Unter dem Motto „keine Gewalt gegen Einsatzkräfte“ werden unermüdlich Lösungen gesucht. Eine konkrete Gefährdung ist aber nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch rücksichtsloser Umgang beim Passieren von Einsatzstellen. Auch hier muss die Politik und die Gesetzgebung ihre Aufmerksamkeit auf die Erarbeitung einer klaren Regelung für die Verkehrsteilnehmer richten, um das notwendige Umdenken im Umgang mit Einsatzkräften zu unterstützen.
Herausforderung
Nach aktueller Gesetzeslage klafft eine Lücke im Umgang mit Einsatzstellen. Es wird mit unveränderter Geschwindigkeit und ohne zusätzlichen Abstand an Einsatzkräften und Einsatzstellen vorbeigefahren, ohne dass Unrechtsbewusstsein entsteht, da es nicht untersagt ist. Der bestehende §20 StVO (Straßenverkehrsordnung) regelt das Verhalten an Haltestellen und Schulbussen (mit Warnblinklicht), um u.a. Kinder zu schützen.

Der §38 StVO regelt das Verhalten bei herannahenden Einsatzfahrzeugen mit blauemBlinklicht. Eine Regelung zum Schutz von Einsatzkräften vor dem fließenden Verkehr allerdings fehlt derzeit. Der §1 der StVO schafft hier leider keine ausreichende Abhilfe. Im Allgemeinen bedarf es einer Verbesserung im Umgang mit Einsatzkräften (Forderungen des DFV und LFV) und dem Fokus auf praktikable Mittel, um den Schutz zu erhöhen und schrittweise Mittel einzuführen, die die Wahrnehmung dieser Tätigkeiten positiv verändern. Aus heutiger Sicht stehen Einsatzkräfte viel zu häufig schutzlos vor Situationen, welche nach zielgerichteten Anpassungen bestehender Verordnungen reduziert werden können.Die Veränderung in diesem Segment ist notwendig, um einen weiteren Schritt in der Erhöhung der Aufmerksamkeit und Sicherheit zu gehen. Die vorgeschlagene Ergänzung der
StVO betrifft die Integration eines zusätzlichen Paragrafen, der das Verhalten an Einsatzstellen der BOS-Organe oder anderen Gefahrenstellen im öffentlichen Raum mit potenzieller Gefährdung regelt.

Unsere Hinweise zur Lösungsoption
Ein erster Schritt zur Sicherheit für unsere Einsatzkräfte wäre das Verlangsamen des fließenden Verkehrs an Einsatzstellen. Somit sollte aus dem gleichen Grund, aus dem der Verkehr für Schulkinder verlangsamt wird, auch der Verkehr an Einsatzstellen in der Geschwindigkeit reduziert werden. Zum Schutz unserer Einsatzkräfte. Unter TARGET ZERO findet die Verordnung „SLOW DOWN“ und „MOVE OVER“ in den USA Anwendung, die ein gutes Beispiel für eine Regelung auch in Deutschland bietet. Diese Veränderung würde bei der Umsetzung eine erhöhte Wahrnehmung des Themas erreichen und dient zum Aufbau einer nachhaltigen Veränderung im Umgang mit Einsatzkräften. Der Landesfeuerwehrverband hat sich einstimmig dafür ausgesprochen das Projekt unter dem Namen „Mit Abstand mehr Sicherheit“ voranzutreiben und steht als Gemeinschaft aller Feuerwehren des Landes Schleswig-Holstein dahinter. Ebenfalls haben sich die kommunalen Spitzenverbände des Landes Schleswig-Holstein positioniert und beziehen Stellung zur Weiterverfolgung dieses Ansatzes.

Änderungsvorschlag
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sowie Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienst und THW. An Einsatzfahrzeugen, die im Geltungsbereich der StVO halten und blaues Blinklicht eingeschaltet haben, darf innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit/erheblich reduzierter
Geschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Einsatzkräften ausgeschlossen ist, sofern ein kompletter Spurwechsel nicht möglich ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auf mehrspurigen Straßen, beim Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen mit eingeschaltetem blauem Blinklicht, eine Fahrspur Abstand zu halten und diese entsprechend zu wechseln. (MOVE OVER). Wo ein Fahrspurwechsel außerhalb geschlossener Ortschaft nicht möglich ist, ist die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass eine Gefährdung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist. (SLOW DOWN) Die Vorsicht gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Einsatzkräfte dürfen nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

Dieser konkrete Entwurf einer pragmatischen Lösung wurde im Land Schleswig-Holstein diskutiert und die Umsetzung für die Feuerwehren, Rettungsdienste, dem Technischen Hilfswerk und der Landespolizei als dringend notwendig erachtet.


Ziel der Petition ist es, klare und verbindliche Vorgaben für Verkehrsteilnehmer beim Passieren von Einsatzstellen der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und anderer BOS-Organisationen zu schaffen – darunter Temporeduzierung und ausreichender Sicherheitsabstand, analog zur bestehenden Regelung beim Passieren von Schulbussen (§ 20 StVO).
Wir bitten Sie daher um folgende konkrete Unterstützung:
1. Offizielle Unterstützung der Petition 183111 durch Ihr Haus bzw. Ihren Verband.
2. Verbreitung der Petition über Ihre Kommunikationskanäle auf Landesebene (z. B. Websites, Newsletter, Social Media).
3. Aktive Ansprache der Hilfsorganisationen und Feuerwehren in Ihrem Zuständigkeitsbereich mit der Bitte um Beteiligung.
4. Unterstützung bei der Umsetzung der Forderungen im Weiteren politischen und administrativen Verlauf.

Die derzeitige Rechtslage lässt Einsatzkräfte im Straßenverkehr häufig ungeschützt zurück. Die Einführung eines spezifischen Paragrafen würde nicht nur die Sicherheit an Einsatzstellen deutlich erhöhen, sondern auch ein starkes gesellschaftliches Signal der Wertschätzung und Anerkennung für die Arbeit der Einsatzkräfte setzen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich dieser wichtigen Initiative anschließen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Arbeitssicherheit im Bevölkerungsschutz leisten.


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