Entschädigungsrichtlinie

Die Entschädigungsrichtlinie (EntschRichtl-fF) regelt die Entschädigungsleistungen für die Tätigkeit im Ehrenamt "Feuerwehr"

Entschädigungsverordnung

Die Entschädigungsverordnung  freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF) regelt die Aufwandsentschädigungen für die Wehrführungen.

Organisationserlass des Landes Schleswig-Holstein

Der Erlass regelt die Organiastion und Ausrüstung sowie die Laufbahnen und Ausbildungen der freiwilligen Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren.

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein

Für viele Lehrgänge, die an der Landesfeuerwehrschule angeboten werden, kann Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt werden.