Lehrgangsvoraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Abgeschlossene Truppmann-/Truppfrauausbildung
- Abgeschlossene Sprechfunkausbildung
- Wegen der 150 nachzuweisenden Stunden Ausbildung ist dieTeilnahme zum Truppführerlehrgang frühestens im dritten Jahr möglich (s. auch Seite 4 – Richtlinien)
Lehrgangsbeschreibung:
Lehrgangszeiten: |
1.Tag(Sa): 07:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr | |
Lehrgangskurzbeschreibung | Grundlage ist die FwDV 2, 2.2 Ausgabe 01.2012 Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Lehrgangsdauer 35 Stunden | |
Qualifikation | Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Ein erfolgreicher Abschluss ist Voraussetzung für die Teilnahme an Führungslehrgängen der Landesfeuerwehrschule. | |
Anzugsordnung: | Anreisen in Tagesdienstkleidung mit Halbschuhen oder in Feuerwehrausgehuniform | |
Was ist mitzubringen?: | • Schreibmaterial. • Einsatzschutzbekleidung komplett für jeden Ausbildungstag. | |
Was wird vom KFV gestellt?: | Verpflegung jeweils Frühstück und Mitagessen |
Parken
Wichtig und unbedingt einzuhalten:
Ist die Anreise mit einem Feuerwehrfahrzeug, kann auf dem Gelände der KFwZ geparkt werden, ist sie allerdings mit dem Privatfahrzeug dann ausschließlich auf den Parkplätzen der Forstwirtschaftsschule (Auffahrt von der Hamburger Straße gleich rechts)