Internationaler Tag der Ersten Hilfe

RKiSH bringt Infokarte für Ersthelfer heraus

Es ist eine Situation, in die jeder geraten kann: Einem Menschen in einer plötzlichen Notlage helfen zu müssen, um die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu überbrücken. Wer in einer solchen Situation beherzt eingreift, kann Leben retten. Manchmal benötigen die Erste-Hilfe-Leistenden nach ihrem Einsatz aber selbst Hilfe.

Die neue Hose ist mit Öl verschmutzt und lässt sich nicht mehr reinigen, nachdem man auf der Straße neben einem Verletzten gekniet hat? Die Jacke ist gerissen beim Versuch, einem im Auto eingeklemmten Unfallopfer zu helfen? „Solche Fälle kommen durchaus vor“, weiß RKiSH-Sprecher Christian Mandel, selbst Notfallsanitäter. Auch körperlich oder psychisch können Erste-Hilfe-Leistende Schaden erleiden. „Was wir am Unfallort immer wieder feststellen: Ersthelfer wissen nicht, dass sie während ihres Einsatzes unter Umständen gesetzlich unfallversichert sind“, sagt Christian Mandel. Helfer könnten versuchen, Ausgleich für einen entstandenen Schaden zu beantragen.

Um Ersthelfern für ihren Einsatz zu danken und sie gleichzeitig über mögliche Schadensersatzleistungen informieren zu können, hat die Rettungsdienst-Kooperation Schleswig-Holstein (RKiSH) jetzt eine Ersthelferkarte entwickelt. Die Idee dazu stammte von einem Notfallsanitäter aus den eigenen Reihen. Auf der Karte findet sich unter anderem die Kontaktadresse der Unfallkasse Nord, die zuständige Unfallversicherung im RKiSH-Einsatzgebiet. Sie prüft, ob im Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schadensersatz erfüllt sind. „Viele meinen, man müsse selbstlos helfen, aber man sollte ruhig versuchen, einen Ausgleich für entstandene Schäden zu erhalten“, sagt Mandel. Um eine spätere Prüfung durch die Versicherung zu erleichtern, sollten Ersthelfer nach dem Einsatz die Namen möglicher Zeugen notieren. 

„Traut euch, im Notfall einzugreifen!“

Anlässlich des Internationalen Tags der Ersten Hilfe am 11. September 2021 ruft Mandel die Menschen im RKiSH-Einsatzgebiet dazu auf, sich mit Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut zu machen: „Schult euch und traut euch, im Notfall einzugreifen! Als Einsatzkräfte sind wir Ersthelferinnen und Ersthelfern am Einsatzort immer sehr dankbar.“ Selbst, einem Verletzten die Hand zu halten und ihn zu beruhigen, könne schon eine effektive Erstversorgung bedeuten. Einen Überblick über Erste-Hilfe-Ausbildungsstätten in Wohnortnähe bietet die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VGB) gesetzliche Unfallversicherungunter www.bg-qseh.de/. Weitere Informationen zum Thema: rkish.de/helferhilfe

Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein
Presse- und Unternehmenssprecher
Christian Mandel
E-Mail: c.mandelrkish.de

Foto: RKiSH