Pressearchiv
Neuer Antragsvordruck Verpflichtung im Katastrophenschutz
03.12.2010 21:30 Uhr
Am 01.12.2010 ist das Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt verkürzt sich die Mindestverpflichtungszeit zum Dienst im Katastrophenschutz von 6 auf 4 Jahre. Aus diesem Grund wurde der Antragsvordruck zur Verpflichtung im Katastrophenschutz entsprechend aktualisiert. Alte Vordrucke dürfen nicht mehr verwandt werden!
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AKN-Triebwagen gegen PKW: 13 Verletzte
23.11.2010 16:45 Uhr
Große Einsatzübung in Norderstedt Eine Einsatzübung in nicht ganz alltäglicher Dimension führte die FF Friedrichsgabe am Abend des 16. November durch. Acht Wochen Vorbereitung waren nötig, um ein Einsatzszenario zu erstellen, das im realen Leben in nur wenigen Sekunden entsteht.
Erfolgreiches Jahreskonzert des Feuerwehr Musikzuges Henstedt Ulzburg
23.11.2010 16:25 Uhr
Mit viel Beifall begrüßten die etwa 200 Gäste und Besucher die 26 Musikerinnen und Musiker des Feuerwehrmusikzuges Henstedt Ulzburg als sie zu ihrem Jahreskonzert in den festlich geschmückten Saal des Bürgerhauses einmarschierten.
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Fahrenkrug – Verpuffung im Altenheim Groß
22.11.2010 13:00 Uhr
Fahrenkrug – Ein lauter Knall in der Heizunganlage erschreckte am Sonntagabend die Bewohner und Pfleger des Altenheimes Groß in Fahrenkrug. Um Panik zu vermeiden alarmierten diese die Feuerwehr.
Feuerwehr startet Plakataktion zur Nachwuchsgewinnung
21.11.2010 13:30 Uhr
Der Landesfeuerwehrverband und das Innenministerium Schleswig-Holstein heute (19.11.2010) eine landesweite Großflächen-Plakataktion. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Landesbrandmeister Detlef Radtke griffen selbst zu Kleister und Bürste und klebten das erste der neun Quadratmeter großen Plakate direkt vor dem Innenministerium auf eine Stellwand.
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Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 t
17.11.2010 22:52 Uhr
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben nun nach Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t zu erlangen.