Hinweise zum Osterfest

Das Osterfest findet in diesem Jahr im Zeitraum vom 29.03. (Karfreitag) bis 01.04.2024 (Ostermontag) statt. Vielerorts werden dann auch wieder die Osterfeuer entzündet.

Das Osterfeuer gehört zu den sog. Brauchtumsfeuern, die sowohl von Gemeinden, Vereinen und Verbänden als auch von Privatpersonen nur am Osterwochenende durchgeführt werden dürfen.

Brauchtumsfeuer dieser Art fallen nicht unter die Pflanzenabfallverordnung, die sogenannte Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen.

Für sie gelten daher die örtlichen Regelungen der Kommunen.

Vor dem Osterfeuer: Informieren Sie sich bitte im Vorwege, ob Sie Ihr Brauchtumsfeuer anmelden müssen.

Der NOTRUF 112 nimmt keinerlei Anmeldungen dieser Art an oder genehmigt diese. Sollte es durch Dritte zu einem Notruf kommen, wird dieses ggf. einen Einsatz der Feuerwehr nach sich ziehen!

Kleinere Lagerfeuer, Feuerkörbe oder auch kleinere Feuerstellen sind ausgenommen.

Weiter ist darauf zu achten, dass die Tier- und Pflanzenwelt sowie Nachbargebäude ausreichend geschützt sind.

Innerhalb von Naturschutzgebieten und den Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten sind Osterfeuer und dazugehörige Veranstaltungen verboten.

Gleiches gilt, wenn dieses in der Nähe zu Reetdachhäusern, Wald- und Moorgebieten sowie Heideflächen stattfinden soll.

 

Untergrund

Entzünden Sie Ihr Osterfeuer am besten auf einem sandigen oder versiegelten Boden. Die Bodendecke auf Wiesen, Hängen und an Böschungen darf nicht abgebrannt werden! Ist dieses nicht möglich, sollte im Vorwege der Boden ausreichend gewässert werden.

 

Während des Osterfeuers 

1. Es dürfen keine Gefahren für die Nachbarschaft entstehen. Achten Sie während des Abbrennens ständig auf das Feuer (volljährige Person) und am Feuer stehende Personen (besonderes Augenmerk auf Kinder und alkoholisierte Personen).  

2. Kurz vor dem Entzünden des Feuers sicherstellen, dass sich keine Tiere in den Holzstößen verirrt haben. Ein ggf. Umschichten der Holzstöße könnte verhindern, dass das Feuer für die Lebewesen zu einer tödlichen Falle wird. 

3. Die Glut ist am Ende vollständig abzulöschen und sicherzustellen, dass sich diese nicht wieder selbstständig entfacht! 

Was darf verbrannt werden? 

• Sie dürfen ausschließlich unbehandeltes Holz sowie trockene Zweige, Äste etc. verbrennen. 

• Osterfeuer dürfen nicht dazu genutzt werden, Pflanzenmaterial aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen.  

• Verboten sind beispielsweise lackiertes Holz, Pappen und Kartonagen. 

• Behandeltes Holz, Kunststoffe, Farbreste, Altöle, Lösungsmittel, Gummireifen oder auch Dachpappen setzen bei der Verbrennung hochgiftige und gesundheitsschädliche Gase frei; das Verbrennen ist ebenfalls verboten. 

• Auch das Anzünden mit Benzin birgt nicht nur Gefahren, sondern ist auch für die Umwelt schädlich, da Teile des Anzünders in den Boden gelangen können und somit die Gefahr einer Verseuchung des Grundwassers besteht.    Alternativ nutzen Sie hierfür getrocknetes Stroh. 

Brennmaterial darf im Zeitraum 01.03-30.09 nicht geschnitten werden, um Knicks, Bäume, Hecken, Büsche zu schonen (Bundesnaturschutzgesetz). 

Sorgen Sie für ausreichend Sicherheit!  

• Der Abstand zu Gebäuden sollte mindestens 100 m betragen, zu reetgedeckten Häusern 200 m und mehr. Ebenfalls ein ausreichender Abstand (200-300 m) muss zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien aufgrund möglicher Rauchentwicklung gehalten werden.  

• Feuerwehrzufahrten dürfen keinesfalls durch abgestellte PKW oder Partyzelte verstellt werden. Eine freie Durchfahrt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei muss ständig gewährleistet sein. Überprüfen Sie immer wieder einmal die Zufahrten: Im Notfall zählen Sekunden. 

• Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112. 

• Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. 

• Wenn es zu einem Einsatz von Feuerwehr und Polizei kommen sollte, obliegt die Entscheidung zur Weiterführung beider, ob eine weitere Gefährdung ausgeschlossen werden kann und die Veranstaltung weitergeführt wird. 

Am Tage nach dem Osterfeuer 

Im Sinne aller ist der Abbrandplatz entsprechend den Vorgaben der Genehmigungsstelle zu reinigen. 

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage. Die Freiwilligen Feuerwehren stehen Ihnen auch an den Ostertagen im Notfall 24 Stunden zur Verfügung.